Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand: 1.11.2018


1.     Allgemeines – Geltungsbereich

1.1.  Für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2.  Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich.

1.3.  Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Lieferung durch uns zustande.

1.4.  Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.

1.5.  Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

2.     Andere Anbieter

2.1.  Andere Unternehmen oder Personen als die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH erbringen Dienstleistungen oder verkaufen Sortimente auf dieser Webseite. Auch wenn die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH Transaktionen auf dieser Website ermöglicht, ist die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH bietet Käufern und Verkäufern lediglich die Möglichkeit Transaktionen abzuschließen. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen. Die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keine Verantwortung für jenen Vertrag. Ferner werden im Webshop Links zu Seiten von verbundenen Firmen und bestimmten anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH ist nicht für eine Untersuchung und Bewertung dieser Angebote oder Seiten verantwortlich und leistet keine Gewähr für die Angebote dieser Unternehmen oder Einzelpersonen oder die Inhalte auf deren Webseiten. Die WISCOM Praxis- und Krankenhaus-Service GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, Produkte und Inhalte all dieser oder jeglicher dritter Personen. In jeder Bestellung ist kenntlich gemacht, wenn eine dritte Person oder Unternehmen in den Geschäftsvorgang einbezogen ist und Informationen bezüglich dieses Geschäftsvorgangs dieser dritten Person oder Unternehmen mitgeteilt werden muss. Es wird empfohlen, die Datenschutzerklärungen und andere Nutzungsbedingungen Dritter sorgfältig zu lesen.

3.     Angebot – Angebotsunterlagen

3.1.  Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.

3.2.  Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.     Preise – Zahlungsbedingungen

4.1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.

4.2.  Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis nach vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

4.4.  Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.

5.     Lieferzeit

5.1.  Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Wir werden aber den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.

5.2.  Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3.  Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4.  Kommt der Besteller im Fall des  Annahmeverzuges einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern.

5.5.  Sofern die Voraussetzungen von 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.6.  Teillieferungen sind zulässig.

5.7.  In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

5.8.  Wir dürfen uns im Rahmen der Lieferung auch Dritter bedienen, die unsere Lieferverpflichtung übernehmen.

6.     Versandbedingungen – Gefahrenübergang

6.1.  Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6.2.  Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandunternehmen schriftlich geltend zu machen.

6.3.  Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

7.     Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel

7.1.  Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.

7.2.  Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

7.3.  Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Lieferung beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.4.  Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 7. dieser AGB – insgesamt ausgeschlossen.
Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, im Gewicht, in der Größe, der Dicke, der Breite, der Ausrüstung, der Musterung und der Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Normen zulässig sind.

7.5.  Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.6.  Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers.

7.7.  Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellen wir sämtliche Ersatzteile sowie den Einsatz des mobilen Kundendienstes ohne Berechnung zur Verfügung.
Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz – soweit gesetzlich zugelassen – aus.

8.     Haftung

8.1.  Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz  1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

8.2.  Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.3.  Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

8.4.  Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.     Rücktritt

9.1.  Wir sind jederzeit und ohne Ankündigung oder Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.

10.     Eigentumsvorbehalt

10.1.  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

10.2.  Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.

10.3.  Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

11.     Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

11.1.  Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Köln.